Vermögenswirksame Leistungen
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Was ist Vermögenswirksame Leistungen

Eine vermögenswirksame Leistung (vL) ist eine Geldleistung, die direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen und nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert wird.

Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitsrechtlich Bestandteil des Lohns oder Gehalts; sie gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Der Anspruch auf die vermögenswirksame Leistung ist nicht übertragbar.

Reicht der nach Abzug der vermögenswirksamen Leistung verbleibende Arbeitslohn zur Deckung der einzubehaltenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit nicht aus, so hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den zur Deckung erforderlichen Betrag zu zahlen.

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