 Beschreibung:
Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage
Arbeitnehmer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht, hat Anspruch auf ANSpZ, wenn sein Einkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze beträgt
17.900 Euro bei Alleinstehenden
35.800 Euro bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf ANSpZ entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die ANSpZ wird aber erst zur Auszahlung fällig
mit Ablauf der für die jeweilige Anlageform vorgeschriebenen Sperrfrist,
mit Ablauf der im Wohnungsbau-Prämiengesetz oder in der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes genannten Sperr- und Rückzahlungsfristen,
mit Zuteilung des Bausparvertrags oder in den Fällen unschädlicher Verfügung.
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