 Beschreibung:
Pflichten des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Vermögenswirksame Leistungen werden nur dann gefördert, wenn der Arbeitnehmer die Art der vermögenswirksamen Anlage und das Unternehmen oder Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann.
Vermögenswirksame Leistungen und Tarifverträge
In vielen Branchen bestehen Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass der
Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise trägt, sofern der Mitarbeiter einen entsprechenden Vertrag
abschließt. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber unabhängig vom Anspruch des Arbeitnehmers auf die ANSpZ (also auch
an Mitarbeiter über den Einkommensgrenzen) gezahlt.
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