 Beschreibung:
Höhe der Arbeitnehmersparzulage
Die ANSpZ beträgt
18 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen
Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier-Kaufvertrags
Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs-Vertrags (§ 6) oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags
Für Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet hatten, trat an die Stelle des Zulagensatzes von 18 Prozent letztmals für das Kalenderjahr 2004 ein erhöhter Zulagensatz von 22 Prozent. Seit dem Kalenderjahr 2005 gilt ein einheitlicher Zulagensatz von 18 Prozent.
9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen
Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen
Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung, zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks
zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a.
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