Vermögenswirksame Leistungen
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Beschreibung:

Höhe der Arbeitnehmersparzulage

Die ANSpZ beträgt

18 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen

Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen

Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Wertpapier-Kaufvertrags

Aufwendungen des Arbeitnehmers auf Grund eines Beteiligungs-Vertrags (§ 6) oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags

Für Arbeitnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet hatten, trat an die Stelle des Zulagensatzes von 18 Prozent letztmals für das Kalenderjahr 2004 ein erhöhter Zulagensatz von 22 Prozent. Seit dem Kalenderjahr 2005 gilt ein einheitlicher Zulagensatz von 18 Prozent.

9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, soweit sie 470 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen

Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes

Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung, zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a.

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